Förderungsmöglichkeiten für Vereine und Kommunen
Der Umbau von herkömmlichen Metallhalogendampflampen auf ein hoch modernes LED-Flutlicht ist attraktiver denn je.
LED FLUTLICHTANLAGEN amortisieren sich dank der massiven Stromeinsparungen und Fördermitteln in kürzester Zeit.
Durch die deutlich reduzierten CO2 Emissionen und drastische Senkung der Betriebskosten entschieden sich mehrere Institutionen den Vereinen unter die Arme zu greifen und Teile der Kosten des Umbaus zu fördern.
Im Bereich der Energieeffizienz gibt es derzeit in Deutschland bis zu 2300 unterschiedliche Förderprogramme. Für Laien wie Profis gleichermaßen zeitaufwendig, den Durchblick zu wahren.
Hier nur einige Beispiele der wichtigsten Förderprogramme Stand April 2024:
1) ZUG Förderung nach der Kommunalrichtlinie
Die Fördersumme des Bundes ist auf 25% bis 2027 festgelegt. Folgende Anforderungen müssen für einen erhalt von Fördergeldern eingehalten werden:
-für die zu installierenden Anlagenkomponenten muss eine Treibhausgaseinsparung von mindestens 50 % nachgewiesen werden
-neu installierte Leuchten müssen ein austauschbares Modul und Vorschaltgerät aufweisen
-neu installierte Leuchten dürfen keine Lichtemissionen in den oberen Halbraum erzeugen; Bodenstrahler sind völlig ausgeschlossen
-die neuen Leuchtensysteme müssen eine angemessene wirtschaftliche Amortisationszeit aufweisen
-eine Mindestzuwendung von 5.000,00 € muss erreicht werden
Im Bereich der Sportinfrastruktur gilt allgemein:
-neu installierte Leuchten haben laut Herstellerangaben eine Mindestlebensdauer (L80) von 50.000 Betriebsstunden
-bei der Wahl der Farbtemperatur und der Beleuchtungsklasse sind Insekten- und Naturschutzbelange zu berücksichtigen. Die korrelierte Farbtemperatur darf maximal 3000 Kelvin betragen.
-eine Auslegung auf Grundlage der DIN EN 12193 wird durch einen qualifizierten Fachplaner durchgeführt
-die Beleuchtungsstärke darf den Wert der in der DIN EN 12193 für die jeweilige Sportart vorgegebenen Beleuchtungsklasse III (für den einfachen Trainings- und Spiel) bzw. Beleuchtungsklasse II (für den höherklassigen Wettkampfbetrieb) um maximal 30 % überschreiten
-der ULOR-Wert der Leuchten muss 0 % betragen
-nach Abschluss des Vorhabens ist eine Vorher-Nachher-Bilddokumentation der Beleuchtungsanlage einzureichen und die Dokumentation der Beleuchtung erforderlich (Messeprotokoll)
Los geht es unter www.krl-online.de
Dort ist das Formular für "Außenbeleuchtung zonenweise" auszuwählen.
2) Förderung durch Sportverbände
Viele Sportverbände greifen ihren Vereinen ebenfalls unter die Arme und fördern bis zu 30% der förderfähigen Summe. Hier lohnt es sich also auch bei dem eigenen Sportverband anzufragen, ob ein Antrag gestellt werden kann.
Mehrere Fördermöglichkeiten können kombiniert werden. Hier ist jedoch zu beachten, dass je nach Bundesland meist bis zu 15% des Gesamtvolumens selbst gestemmt werden müssen.
Das heißt falls der Verein/ die Kommune noch andere Fördermittel erhält, dürfen alle Förderungen in Summe, in diesem Fall, nicht über 85% betragen.
Gerne unterstützen wir bei Ihren Anträgen. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Weitere Fördermöglichkeiten
1. Kreisebene
- Z. B. Rhein-Neckar-Kreis oder Main-Kinzig-Kreis
2. Städte oder Gemeindezuschüsse
- Z. B. Sportamt, Stadtsportbund, Gemeinde Programm Sport
3. Energieversorger (regional) anfragen
4. Sponsoren, Stiftungen oder weitere Dritte
5. Vereinsinitiativen, Fördervereine
- Z. B. Crowdfunding
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